Bürgerservice
Erledigen Sie Ihre Angelegenheiten online oder persönlich im Bürgermeisteramt – Sachbearbeiter, Formulare und Hinweise nach Themen. Formulare und amtliche Dokumente liegen auf Ungarisch vor.
Was möchten Sie erledigen?
Wählen Sie die Art des Anliegens: Sie finden die zuständigen Sachbearbeiter, die wichtigsten Hinweise und die Formulare zum Herunterladen.
E-Verwaltung
Portal der Kommunalverwaltung, Ügyfélkapu+
Formulare
Anträge und Datenblätter zum Herunterladen
Finanzen
Finanzabteilung, Kasse
Steuerangelegenheiten
Gebäudesteuer, Gewerbesteuer und Kurtaxe
Bauangelegenheiten, Stadtbetrieb
Baumfällung, Brunnen, Straßen, Bauordnung
Soziale Angelegenheiten
Kommunale Unterstützungen, Kinderschutz
Standesamt
Eheschließung, Nachlass, Melderegister
Kinderverpflegung
Schulspeisepläne, Verpflegungsangelegenheiten
Grabangelegenheiten
Erwerb, Neuvergabe, Verzicht
FAQ
Häufig gestellte Fragen
E-Verwaltung
Portal der Kommunalverwaltung
Elektronische Erledigung kommunaler Angelegenheiten (E-Portal): Steuern, Antragstellung, Behördengänge von zu Hause aus.
e-onkormanyzat.gov.huÜgyfélkapu+ (Bürgerportal)
Die für die E-Verwaltung erforderliche Identifizierung und der Zugang zu staatlichen Online-Diensten.
magyarorszag.huStörung melden
Haben Sie ein Problem im öffentlichen Raum, bei der Straßenbeleuchtung oder am Straßenbelag bemerkt? Melden Sie es uns online.
Störung meldenSprechzeiten
Bürgermeisteramt, H-2459 Rácalmás, Szigetfő utca 11–13. · Zentrale: +36 25 517-850
| Tag | Vormittag | Nachmittag |
|---|---|---|
| Montag | 8:00 – 12:00 | — |
| Dienstag | keine Sprechzeiten | |
| Mittwoch | 8:00 – 12:00 | 13:00 – 17:00 |
| Donnerstag | keine Sprechzeiten | |
| Freitag | 8:00 – 12:00 | — |
Formulare
Anträge, Datenblätter und Hinweise für Verwaltungsangelegenheiten, nach Themen (auf Ungarisch).
Stadtbetrieb
Kommunale Sozialleistungen
Nachlassverfahren
Gebäudesteuer
Bodenbelastungsgebühr
Gewerbe, Handel, Unterkünfte
Finanzen
Finanzangelegenheiten der Stadtverwaltung und des Amts, Zahlungen, Kasse.
Bei Finanzfragen wenden Sie sich bitte während der Sprechzeiten persönlich, telefonisch oder per E-Mail an die Finanzabteilung. Barzahlungen sind an der Kasse des Amts möglich.
Die Haushaltspläne und Berichte der Stadtverwaltung finden Sie unter Informationen von öffentlichem Interesse.
Steuerangelegenheiten
Gebäudesteuer, Gewerbesteuer, Kurtaxe und Bodenbelastungsgebühr.
Steuererklärungen und Datenmeldungen können auch elektronisch über das Portal der Kommunalverwaltung eingereicht werden.
Bauangelegenheiten, Stadtbetrieb
Baumfällung, Brunnen, Straßenverwaltung, Instrumente der Bauleitplanung.
Baumfällung im öffentlichen Raum
Bäume und Sträucher im öffentlichen Raum im Verwaltungsgebiet von Rácalmás dürfen nur mit behördlicher Genehmigung gefällt werden. Das Verfahren wird auf Antrag eingeleitet; Genehmigungsbehörde ist die Notärin als örtliche Umwelt- und Naturschutzbehörde. Der Genehmigungsinhaber ist zur Ersatzpflanzung verpflichtet: Diese muss innerhalb eines Jahres nach der Fällung fachgerecht vor Ort erfolgen (invasive Arten – Robinie, Götterbaum, Spätblühende Traubenkirsche, Rot-Esche, Bastardindigo und Eschen-Ahorn – sind nicht zulässig). Das Verfahren ist gebührenfrei; gegen die Entscheidung kann binnen 15 Tagen bei der Notärin Widerspruch an die Regierungsbehörde des Komitats Fejér eingelegt werden (Gebühr: 5.000 HUF).
Genehmigung von Brunnen
Anträge auf wasserrechtliche Bestandsgenehmigung eines Brunnens können elektronisch an elokeszites@racalmas.hu oder persönlich während der Sprechzeiten im Büro für Stadtbetrieb (Zimmer 16) eingereicht werden. Dem Antrag ist ein Foto des Brunnens und seiner Umgebung beizufügen.
Instrumente der Bauleitplanung
Soziale Angelegenheiten
Kommunale Unterstützungen, regelmäßige Kinderschutzvergünstigung, soziale Grundversorgung.
Anträge auf kommunale Unterstützungen (Essensversorgung, Arzneimittelzuschuss, Nebenkostenzuschuss, außerordentliche Unterstützung) können im Amt eingereicht werden.
- Formulare für Sozialleistungen und die Kinderschutzvergünstigung
- Sozialzentrum Rácalmás – Familien- und Kinderhilfe, häusliche Pflege, Essensversorgung, Tagesbetreuung für Senioren
Für Angelegenheiten des Bezirksamts (Leistungen für Personen im erwerbsfähigen Alter, öffentliche Gesundheitsversorgung, Pflegegeld) ist das Bezirksamt Dunaújváros (H-2400 Dunaújváros, Városháza tér 2.) zuständig; ein Verbindungsbeamter empfängt monatlich im Sozialzentrum in Rácalmás.
Standesamt, Melderegister, Nachlass
Eheschließung, Nachlassverfahren, Wohnsitz- und Meldeangelegenheiten.
Eheschließung – Anmeldung
Die Eheschließenden müssen ihre Absicht spätestens 30 Tage vor dem geplanten Termin beim Standesbeamten anmelden; in begründeten Ausnahmefällen kann eine Befreiung beantragt werden. Die Anmeldung ist überall möglich, die Trauung kann in jedem Trauzimmer des Landes stattfinden. Braut und Bräutigam müssen bei der Anmeldung persönlich erscheinen.
Wer kann heiraten?
Jeder volljährige, geschäftsfähige ungarische Staatsbürger. Zwischen 16 und 18 Jahren ist die Genehmigung der Vormundschaftsbehörde erforderlich, unter 16 Jahren ist keine Eheschließung möglich. Nicht zulässig ist die Ehe mit Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Abkömmlingen von Geschwistern in gerader Linie, Verwandten in gerader Linie des früheren Ehegatten sowie zwischen Adoptierendem und Adoptiertem.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis (bei ständigem Wohnsitz im Ausland: gültiger ungarischer Reisepass)
- Geburtsurkunde
- Wohnsitzkarte (Meldenachweis)
- bei Geschiedenen: rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk
- bei ausländischen Staatsangehörigen: Reisepass oder Niederlassungserlaubnis, beglaubigte ungarische Übersetzung der Geburtsurkunde sowie ein Ehefähigkeitszeugnis des Heimatlandes
Trauzeugen
Trauzeuge kann jede volljährige, geschäftsfähige Person mit gültigem Ausweis sein. Ausländische Trauzeugen benötigen einen Reisepass und, falls sie kein Ungarisch sprechen, einen Dolmetscher. Mit ihrer Unterschrift bestätigen die Trauzeugen den ordnungsgemäßen Ablauf der Trauung.
Kinderverpflegung
Schulspeisepläne und Verpflegungsangelegenheiten.
Für Anmeldung, Abmeldung und Bezahlung der Verpflegung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sachbearbeiterinnen.
Schulspeisepläne – 2026
Grabangelegenheiten
Erwerb von Grabnutzungsrechten, Neuvergabe von Grabstellen, Verzicht auf Grabstellen, Friedhofsbetrieb.
Zuständig ist die Stadtverwaltung für den Erwerb von Grabnutzungsrechten und den Datenabgleich, die Neuvergabe von Grabstellen, den Verzicht auf Grabstellen sowie Aufgaben des Friedhofsbetriebs (z. B. Anzeige der Errichtung eines Grabsteins). Die Bestattung selbst organisieren weiterhin die Angehörigen und das von ihnen gewählte Bestattungsunternehmen.
| Grabstelle (für 25 Jahre) | Gebühr |
|---|---|
| Einzelgrab | 20.000 HUF |
| Doppelgrab | 30.000 HUF |
| Einzel-Urnengrab | 10.000 HUF |
| Doppel-Urnengrab | 20.000 HUF |
| Einzelgruft | 40.000 HUF |
| Doppelgruft | 50.000 HUF |
| Gruft für vier Personen | 70.000 HUF |
| Gruft für mehr als vier Personen | 90.000 HUF |
