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Erklärung zur Barrierefreiheit

Wie unsere Website die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt, was noch nicht barrierefrei ist und an wen Sie sich wenden können, wenn Sie auf ein Hindernis stoßen.

Konformität

Geltungsbereich der Erklärung

Die Stadtverwaltung Rácalmás ist bestrebt, ihre Website im Einklang mit dem Gesetz LXXV von 2018 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Stadtverwaltung Rácalmás (ungarische, englische und deutsche Fassung).

Stand der Vereinbarkeit

Diese Website ist teilweise vereinbar mit dem Gesetz LXXV von 2018 und der Norm MSZ EN 301 549 „Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen“ (WCAG 2.1, Stufe AA). Die Oberfläche wurde nach der strengeren WCAG 2.2, Stufe AA, gestaltet; die Abweichungen sind unten im Abschnitt „Nicht barrierefreie Inhalte“ aufgeführt.

Bekannte Einschränkungen

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei.

Nichteinhaltung des Gesetzes LXXV von 2018

  • Gescannte Dokumente. Unter den Anlagen zu kommunalen Verordnungen, den Sitzungsunterlagen, den Bekanntmachungen und den Ausgaben der Zeitung „Rácalmás“ befinden sich gescannte PDF-Dateien ohne Textebene, die Bildschirmleseprogramme nicht vorlesen können. Eine barrierefreie Fassung stellen wir auf Anfrage bereit (siehe Feedback und Kontaktangaben).
  • Videos. Die auf YouTube veröffentlichten Sendungen von Rácalmás TV haben keine Untertitel, Transkripte oder Audiodeskription.
  • Plakate und Bekanntmachungen als Bild. Einige Plakate im Veranstaltungskalender und einige Bilder in Nachrichten von der früheren Website sind Bilder von Text; die wesentlichen Angaben (Titel, Datum, Ort) stehen auch als Text zur Verfügung, nicht jedoch der vollständige Bildtext.
  • Beschreibung übernommener Nachrichtenbilder. Bei Bildern in Nachrichten, die von der früheren Website übernommen wurden, besteht die Textalternative teilweise nur aus dem Titel des Artikels und beschreibt den Bildinhalt nicht.

Unverhältnismäßige Belastung

Wir berufen uns nicht auf eine unverhältnismäßige Belastung.

Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich der Rechtsvorschriften fallen

  • Dokumente in Büroformaten (PDF, DOC, XLS), die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, sofern sie nicht für laufende Verwaltungsverfahren erforderlich sind.
  • Aufgezeichnete zeitbasierte Medien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden (archivierte Videos).
  • Inhalte Dritter, die von uns weder finanziert noch kontrolliert werden (zum Beispiel der eingebettete YouTube-Player, die Facebook-Seite und von externen Stellen übermittelte Bekanntmachungen).
  • Online-Karten: Alle Angaben zu den Punkten der Panoramakarte (Name, Beschreibung, Bild) stehen in der per Tastatur bedienbaren Liste neben der Karte auch als Text zur Verfügung.
Hilfe zur Bedienung

Funktionen zur Barrierefreiheit

  • Zum Inhalt springen: Mit dem Link, der nach dem Laden der Seite beim ersten Drücken der Tab-Taste erscheint, lässt sich das Menü überspringen.
  • Tastaturbedienung: Alle Funktionen sind per Tastatur bedienbar. Tab / Umschalt+Tab: weiter / zurück; Eingabe: öffnen; in den Untermenüs des Hauptmenüs wechseln die Pfeiltasten ↓ und ↑ zwischen den Einträgen, Esc schließt. Die Suche lässt sich auch mit Strg+K öffnen.
  • Panoramakarte: Wenn die Karte den Fokus hat, verschieben die Pfeiltasten die Ansicht, + und − zoomen, 0 zeigt die ganze Karte; die Liste der Punkte steht auch neben der Karte zur Verfügung.
  • Einstellungen zur Barrierefreiheit (obere Leiste, auf Mobilgeräten das Symbol in der Kopfzeile): Schriftgröße von 90 % bis 200 %, hoher Kontrast, Negativkontrast, unterstrichene Links, gut lesbare Schrift. Die Einstellung wird im Browser gespeichert.
  • Browser-Zoom: Die Website ist bis zu einer Vergrößerung von 400 % ohne horizontales Scrollen nutzbar.
  • Reduzierte Bewegung: Ist im Betriebssystem „Bewegung reduzieren“ aktiviert, schaltet die Website ihre Animationen ab.
  • Sprachen: Die englische und die deutsche Fassung sind über die obere Leiste, auf Mobilgeräten über das Menü erreichbar; nur auf Ungarisch verfügbare Inhalte sind gekennzeichnet.
Methode

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15. Oktober 2026 erstellt.

Diese Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung der Website: Die Erfolgskriterien der WCAG 2.2, Stufe AA, wurden mit automatisierten Strukturprüfungen (Überschriften, Textalternativen, Formularbeschriftungen, Sprachauszeichnung, Farbkontrast) und manuellen Tests (Tastaturbedienung, 200 % Schriftgröße, 400 % Vergrößerung, hoher Kontrast, mobile Ansicht) geprüft.

Die Erklärung wurde zuletzt am 15. Oktober 2026 überprüft. Sie wird jährlich sowie bei wesentlichen Änderungen der Website überprüft.

Kontakt

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie auf der Website einen Mangel an Barrierefreiheit feststellen oder nicht barrierefreie Inhalte (zum Beispiel ein gescanntes Dokument) in barrierefreier Form erhalten möchten, wenden Sie sich bitte über einen der unten genannten Kontaktwege an uns. Geben Sie dabei bitte die Adresse der betreffenden Seite oder den Namen des Dokuments an.

Wir antworten Ihnen innerhalb von 30 Tagen.

Verantwortlich für Barrierefreiheit und die Bearbeitung von Anfragen: dr. Györe Andrea, Stadtnotärin, Bürgermeisteramt Rácalmás.

Durchsetzung

Durchsetzungsverfahren

Erhalten Sie innerhalb von 30 Tagen keine Antwort oder ist die Antwort nicht zufriedenstellend, können Sie auf Grundlage des Gesetzes LXXV von 2018 und der Regierungsverordnung 162/2019 (VII. 5.) eine Meldung bei der Stelle einreichen, die die Barrierefreiheit von Websites überwacht.

Die Meldung kann über magyarorszag.hu (Verfahren „Felügyeleti bejelentés honlap vagy mobilalkalmazás akadálymentes elérhetőségének biztosításával kapcsolatban“ – Aufsichtsmeldung zur Barrierefreiheit einer Website oder mobilen Anwendung), per E-Mail oder per Post eingereicht werden. Die Überwachungsstelle informiert die meldende Person innerhalb von 60 Tagen über das Ergebnis ihrer Prüfung.